Es geht den Immobilienbesitzern natürlich nicht um bewahrende Bewirtschaftung von Wohnraum sondern allein um Vermehrung von eigenem Geld. Das funktioniert am besten, wenn sie jeden vorhandenen Quadratmeter so hochpreisig verkaufen wie nur möglich. Der Trick „Umfassende Modernisierung“ hat bei uns nicht geklappt, also kommt jetzt die Umwandlung in Eigentum: Im Januar 2020 haben Viele in unserem Block ein Schreiben des Bezirksamts Neukölln mit der Nachricht erhalten, dass die Eigentümer beim Stadtentwicklungsamt einen Antrag auf „Begründung von Wohneigentum“ gestellt haben. Das bedeutet, die bisherigen Mietwohnungen sollen als Eigentumswohnungen einzeln teuer verkauft werden. Das Amt muss die Umwandlung trotz Milieuschutzgebiet genehmigen und kann die betroffenen Mietenden nur darüber informieren.
Mehr dazu in dem Artikel von Nicolas Šustr in Neues Deutschland, 27.01.2020.

„Zusammensetzen“ Demo-Aktion für Mieterschutz im Frühling 2019
Unsere Rechte als Mietende und Bewohner*innen
Wir setzen uns zusammen und informieren uns über die Rechtslage und Möglichkeiten des Widerstandes. Wir schließen uns der Gruppe #200 Häuser an, die Berlinweit alle ebenfalls betroffenen Hausbewohnerschaften miteinander verbindet.
Websiteportal: https://200haeuser.netlify.com/
Facebook: https://www.facebook.com/200haeuser
PDF: 191204_Linksammlung_200Häuser als PDF
Erste Informationen vom Berliner Mieterverein:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-26-umwandlung-von-mietwohnungen-in-eigentumswohnungen-tipps-und-ratschlaege-zum-mieterschutz.htm
Erste Informationen von der Berliner Mietergemeinschaft:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/umwandlung-und-wohnungsverkauf/
(Infos als PDF runterladen: Umwandlung_und_Wohnungsverkauf)
Umwandlungsverbot im Milieuschutzgebiet:
Umwandlung in Eigentumswohnungen soll im Milieuschutzgebiet untersagt sein, es sei denn die Mieter erhalten ein auf 7 Jahre befristetes Exklusivkaufrecht direkt nach Umwandlung. In diesen 7 Jahren darf nur den Mietern der Kauf angeboten werden. Anschließend, ab dem Zeitpunkt des Verkaufs, sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs für weitere 5 Jahre ausgeschlossen. ABER es gibt riesige Schlupflöcher für Besitzer, um auch diese Regelung zu hintergehen. Fazit: KEIN MILIEUSCHUTZ!